Willkommen beim Dienstradleasing mit Lease a Bike von den Stadtwerken Gelsenkirchen

Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen. Gestalten Sie Ihre individuelle Mobilität ökologisch und gesundheitsfördernd. Das Dienstradleasing ist herstellerunabhängig wählbar und kann sowohl als Dienstrad zum Pendeln als auch privat genutzt werden.

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Dienstradleasing

Die Vorteile vom Dienstradleasing

Lease a Bike Fahrrad E Bike Leasing Icon Euro Green

Steuerersparnis

Bei der Entgeltumwandlung wird die Umwandlungsrate für Ihr Dienstrad von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Dadurch ergibt sich ein Steuervorteil.

Lease a Bike Fahrrad E Bike Leasing Icon Happy Green

Sorgenfrei

Machen Sie sich keine Sorgen über unerwartete Kosten. Immer inklusive sind Schadenschutz, Mobilitätsgarantie und Instandhaltung.

Icon Radfahrer

Private Nutzung

Ihr Dienstrad kann unbegrenzt privat genutzt werden - auf dem Weg zur Arbeit und auch in der Freizeit.

Icon Finger

Alle Fahrradmarken

Sie können aus allen Marken wählen. Vom Lastenrad bis zum E-Bike. Vom Citybike bis zum Mountainbike.

Berechnen Sie Ihre monatliche Ersparnis

Bitte beachten Sie, dass Ihr Dienstrad laut Tarifvertrag den Kaufpreis von 7000€ nicht überschreiten darf.

Lease a Bike Fahrrad Leasing Frau fährt Rennrad

In 4 Schritten zu Ihrem Traumrad

1

Registrieren

Über den unten stehenden Button können Sie sich für das Dienstradleasing registrieren. Nach erfolgter Registrierung prüft die zuständige Abteilung Ihre Anfrage und Sie erhalten Ihren persönlichen Bestellcode per E-Mail.

2

Fahrrad aussuchen

Mit Ihrem Bestellcode können Sie sich bei einem der Fachhändler Ihr Wunschrad aussuchen. Der Leasingantrag wird vom Fachhändler direkt digital an Ihr Unternehmen geschickt.

3

Vertragsunterzeichnung

Sie werden per Mail aufgefordert für Ihr Leasing-Rad eine „Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag“ abzuschließen.

4

Fahrrad mitnehmen & Entgeltumwandlung

Sobald der Leasingantrag freigegeben wurde und Ihr Wunschrad beim Fachhändler ist, erhalten Sie eine E-Mail, die eine PIN für die Übergabe des Rades enthält. Diese PIN geben Sie Ihrem Händler und Sie können Ihr Leasing-Rad mitnehmen. Ab diesem Zeitpunkt greift die 1%-Regelung.

Für die 3-jährige Laufzeit behält Ihr Arbeitgeber monatlich die vereinbarte Umwandlungsrate von Ihrem Bruttogehalt ein.

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Fahren Sie das Rad Ihrer Träume

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Versicherung des Dienstfahrrads

Unsere Dienstfahrrad-Versicherung

Schadenschutz

Unter unseren Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bedienungsfehler
  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Unfallschäden
  • Vandalismus
  • Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehler
  • Überspannung, Induktion oder Implosion
  • Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
  • Schäden an Motor oder Akku


Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie

Zur Aufrechterhaltung der Mobilität sind unsere Diensträder mit einer kostenlosen europaweiten Mobilitätsgarantie abgesichert.

Leistungen der Mobilitätsgarantie 

  • 24-Stunden-Service-Hotline
  • Pannenhilfe vor Ort inklusive Fahrrad-Abschleppdienst
  • Wir organisieren das Abschleppen des Fahrrads bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernehmen hierfür die Kosten.
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall 
  • Ersatzfahrrad bei einer Panne 
  • Wir vermitteln Ihnen ein Ersatzfahrrad und übernehmen die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, längstens 7 Tage maximal 50 € je Tag.
  • Fahrrad-Rücktransport
  • Kann das Fahrrad am Schadenort nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden, kümmern wir uns um den Rücktransport zu einer Werkstatt in Wohnortnähe. 
  • Vermittlung von Notfall-Bargeld bei bei Fahrradtouren im Ausland
  • Übernahme von Übernachtungskosten bei einer Panne
  • Sollte die Reparatur des Rades länger dauern, reservieren wir eine Übernachtungsmöglichkeit für höchstens fünf Nächte und übernehmen die Kosten mit bis zu 80€ je Übernachtung
  • Vermittlung einer Fahrradwerkstatt in der Nähe


Servicepaket

Angestellte wählen zwischen einem der drei Pakete Basis, Premium oder All-inclusive mit unterschiedlichen Budgetgrenzen in Abhängigkeit des ausgewählten Fahrrades und der Nutzung. Das zum Paket gehörende Budget kann für notwendige Verschleißreparaturen und Verschleißteile genutzt werden. Auch Reifenschäden werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.


Das Budget beträgt je Paket:

  • Basis: 75€ brutto pro Vertragsjahr
  • Premium: 200€ brutto pro Vertragsjahr
  • All-inclusive: unbegrenzt

Neben Verschleißreparaturen wird auch eine Erstinspektion sowie eine Inspektion (inkl. UVV-Check) nach Vorgaben des deutschen Zweiradmechaniker-Handwerks (BIV) ab dem 13. Und 25. Vertragsmonat vergütet. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das Budget des jeweiligen Rundum-Schutz-Pakets abgerechnet. Erstinspektionen werden bis zu einem Wert von 35,00 € netto (41,65 € brutto) und Inspektionen bis zu einem Wert von 70,00 € netto (83,30 € brutto) vergütet. Dieser Betrag wird von Ihrem jährlichen Service Budget abgezogen. Das jeweilig geltende Budget ist pro Vertragsjahr gültig und nicht in das Folgejahr übertragbar.

Was ist beim Schaden-/Diebstahlschutz zu beachten und enthalten?

Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden 365 Tage lang. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über den Fachhändler im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben.

Welche Gewährleistungsfristen gibt es beim Dienstfahrrad?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundumschutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über den Lease a Bike Fachhändler, bei dem das Dienstfahrrad bezogen wurde.

Dienstrad und Gehaltsumwandlung

Dienstwagen und Dienstfahrrad?

Dienstfahrrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Es fällt die 1%-Methode dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.


Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.


Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.


Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung

Entfernungspauschale und Dienstrad

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).

Wie lang ist die Laufzeit eines Vertrages beim Dienstradleasing?

Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.

Sind mehrere Diensträder möglich?

Gemäß § 4 Abs. 4 TV-Fahrradleasing darf jeder/jedem Beschäftigen nur ein Fahrrad überlassen werden.

Wie viel darf ein Dienstfahrrad maximal kosten?

Ihr Dienstrad darf laut Tarifvertrag den Kaufpreis von 7000€ nicht überschreiten.

Diensträder

Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Pedelec oder E-Bike und 2. S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt. 

Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht.

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für S-Pedelecs?

Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) als Dienstfahrrad ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings wird der Fahrer vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 km/h unterstützt. 

Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird, gelten rechtliche Vorgaben:

  • Helmpflicht (§ 21a Absatz 2 StVO)
  • Versicherungskennzeichen
  • Mofa-Prüfbescheinigung
  • Straßenfahrgebot

Straßenfahrgebot, außer wenn der Radweg durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.

Wird ein S-Pedelec als Dienstfahrrad überlassen, muss der einfache Weg zur ersten Arbeitsstätte (§ 8 Absatz 2 EStG) je Kilometer mit 0,03 % des Brutto-Listenpreises versteuert werden.

Deshalb sind S-Pedelecs vom Leasing ausgeschlossen.


Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie:

Herr Jens Spickenbaum

[email protected]

0209/954-3968


Herr Andre Arxleben

[email protected]

0209/954-3958


Frau Iris Vogel

[email protected]

0209/954-3967

Mann auf einem E-Bike